Kann ich Songs aus dem GEMA-Material als Handyklingelton
anbieten?
Die GEMA hat ihren Berechtigungsvertrag dahingehend erweitert, dass auch
Ruftonmelodien (Klingeltöne) erfasst werden. Folgerichtig gibt es
einen eigenen eigenen Tarif für die Lizenzierung von
Handyklingeltönen. Allerdings kann die Verwendung einer Komposition
als Handyklingelton gegen ideelle Interessen des Urhebers
verstoßen: Der Urheber soll durch das Urheberrecht nicht nur
vergütet werden sondern auch sein Werk so präsentieren
können, wie es seinem Willen entspricht. Deshalb kann der Urheber
unter Umständen auch dann gegen die Nutzung seines Werks als
Handyklingelton klagen, wenn der Klingelton ordnungsgemäß
über die GEMA lizenziert wurde. Die GEMA führt eine
Negativliste mit Werken, bei denen die Urheber der Nutzung als
Handyklingelton widersprochen haben. Die Tatsache, dass ein Werk in
dieser Liste nicht auftaucht, dass eine derartige Lizenz über die
GEMA erworben wurde, bietet aber noch keine Garantie dafür, dass
ideelle Interessen des Urhebers nicht beeinträchtigt werden
können. Deshalb sollte man im Zweifelsfall zusätzlich zur
Lizenzierung über die GEMA eine Einwilligung des Urhebers oder
seines Musikverlags einholen.
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