Informationen zum GEMA-Recht

Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & Ulbricht, Hamburg, allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.



Das GEMA-Recht
Die Kanzlei

Ist die Wiedergabe von GEMA-Material im Internet kostenpflichtig?

Ja. Wer musikalische Werke ganz oder in Ausschnitten online anbietet, muß hierfür bei der GEMA eine Lizenz einholen. Das gilt beispielsweise auch für einen E-Commerce-Tonträgerladen wie Amazon, der einzelne “Soundschnipsel” zum Probehören bereitstellt. Inzwischen hat die GEMA für die Online-Nutzung spezielle Tarife entwickelt. Die Tarife unterscheiden u. a. zwischen Download und Streaming. Es gibt auch einen eigenen Tarif für Web-Radios.

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Das GEMA-Recht wird schwerpunktmäßig von der Michow & Ulbricht behandelt.

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