Ist die Wiedergabe von GEMA-Material im Internet
kostenpflichtig?
Ja. Wer musikalische Werke ganz oder in Ausschnitten online anbietet,
muß hierfür bei der GEMA eine Lizenz einholen. Das gilt
beispielsweise auch für einen E-Commerce-Tonträgerladen wie
Amazon, der einzelne “Soundschnipsel” zum Probehören
bereitstellt. Inzwischen hat die GEMA für die Online-Nutzung
spezielle Tarife entwickelt. Die Tarife unterscheiden u. a. zwischen
Download und Streaming. Es gibt auch einen eigenen Tarif für
Web-Radios.
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