Informationen zum GEMA-Recht

Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & ulbricht, Hamburg, allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.



Das GEMA-Recht
Die Kanzlei

Ist gemafreie Musik kostenlos?

Meistens nicht. Wenn ein Urheber nicht Mitglied der GEMA ist, so heißt das lediglich, dass er seine Urheberrechte nicht durch die GEMA treuhänderisch wahrnehmen läßt, sondern selbst wahrnimmt. Man muß also den Urheber selbst um Erlaubnis fragen und ihm ggf. eine Vergütung zahlen.

Kostenlos ist nur Musik, die in der public domain steht. Das ist z. B. bei Traditionals (Volksliedern) der Fall oder bei Werken, deren Urheber bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist (vgl. § 64 UrhG). Aber auch an Kompositionen aus der Public Domain können Leistungsschutzrechte z. B. der ausübenden Künstler (Musiker) bestehen.

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Das GEMA-Recht wird schwerpunktmäßig von der Michow & Ulbricht behandelt.

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