Informationen zum GEMA-Recht

Auf dieser Seite bietet die Kanzlei Michow & Ulbricht, Hamburg, allgemeine Informationen zum GEMA-Recht an.



Das GEMA-Recht
Die Kanzlei

An der Durchführung einer Veranstaltung sind oft mehrere Eventagenturen, Konzert- oder Tourneeveranstalter, Gastspieldirektionen, Vermittler usw. beteiligt. Wer von ihnen ist verpflichtet, die Veranstaltung der GEMA zu melden?

Veranstalter ist nach der gängigen Rechtsprechung, wer für eine Veranstaltung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist. Das ist derjenige, der den Veranstaltungssaal anmietet, die Veranstaltung vor Ort bewirbt, Karten in den Vorverkauf gibt u.s.w., so dass er faktisch darüber die Entscheidung in der Hand hat, ob und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.

Künstlervermittler, Tourneeveranstalter und andere Dienstleister sind hingegen nicht Veranstalter.

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Das GEMA-Recht wird schwerpunktmäßig von der Michow & Ulbricht behandelt.

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